Osteopathen benutzen keine Gerätemedizin. Sollte der Osteopath den Eindruck haben, dass er weitere diagnostische Mittel benötigt, wird er Sie gerne an einen Arzt weitervermitteln der dann eine weitere Diagnostik (z.B. Ultraschall) durchführen kann. Die Behandlung erfolgt mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken. Diesen Techniken finden ausschließlich mit den Händen statt.
Grenzen der Osteopathie – Akute Infektionen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in die Hand eines Schulmediziners, können aber durch eine osteopathische Therapie unterstützend begleitet werden. Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.
Eine Behandlungssitzung beinhaltet ein Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Untersuchung und Behandlung gehen dabei ständig fließend ineinander über. Osteopathie gehört zur Heilkunde und darf nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Dementsprechend erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Der Endbetrag ergibt sich aus der jeweils erbrachten Leistung in der Behandlung und ist individuell verschieden.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen häufig ganz oder zumindest teilweise Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Seit einigen Jahren werden osteopathische Behandlungen auch von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise erstattet. Für Informationen fragen Sie bitte ihre Krankenkasse.
Eine Osteopathische Behandlung von 45-55 Min. kostet 105,- € bis 150,- €.
Eine Osteopathische Behandlung bei Kindern bis zum einschl. 15. Lebensjahr kostet als Erstbehandlung (45-55 Min.) ebenfalls 105,- € bis 150,- €, danach je nach Aufwand 85,- € bis 150,- €.
Eine Osteopathische Kurz-/Akutbehandlung (10-25 Min.) bei z.B. akuten Schmerzzuständen kostet ca. 55,- €. bis 100,- €
Bei Fragen zur Preisgestaltung oder Abrechnung sprechen Sie uns bitte persönlich an. Alle Preise verstehen sich inkl. Vor – und Nachbereitungszeit.
Gültig ab 01.01.2024