Osteopathen benutzen keine Gerätemedizin. Sollte der Behandelnde den Eindruck haben, dass er weitere diagnostische Mittel benötigt, wird er Sie gerne an einen Arzt weitervermitteln der dann eine weitere Diagnostik (z.B. Ultraschall) durchführen kann. Die Behandlung erfolgt mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken. Diesen Techniken finden ausschließlich mit den Händen statt.
Grenzen der Osteopathie – Akute Infektionen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in die Hand eines Schulmediziners, können aber durch eine osteopathische Therapie unterstützend begleitet werden. Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.
Eine Behandlung beinhaltet ein Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Untersuchung und Behandlung gehen dabei ständig fließend ineinander über. Ebenfalls zur Sitzung gehören die Dokumentation und Rechnungsstellung.
Osteopathie gehört zur Heilkunde und darf nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Dementsprechend erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei Privatversicherten und dem Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO) bei gesetzlich Versicherten. Der Endbetrag ergibt sich aus der jeweils erbrachten Leistung in der Behandlung und ist individuell verschieden.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen häufig ganz oder zumindest teilweise Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Seit einigen Jahren werden osteopathische Behandlungen auch von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise erstattet. Für Informationen hinsichtlich Kostenerstattungen und Abrechnungsbedingungen fragen Sie bitte ihre Krankenkasse oder Versicherung vor Behandlungsbeginn.
Folgende Fakten dienen der Orientierung:
Eine osteopathische Behandlung hat einen Zeitrahmen von ca. 35-55 Minuten und kostet zwischen 100,- € und 250,- €.
Eine osteopathische Kurz-/Akutbehandlung (10-25 Min.) bei z.B. akuten Schmerzzuständen kostet ca. 55,- €. bis 150,- €
Bei Fragen zur Preisgestaltung oder Abrechnung sprechen Sie uns bitte persönlich an. Alle Preise verstehen sich inkl. Vor – und Nachbereitungszeit, wie Therapieplanung, Dokumentation und Rechnungsstellung.
Gültig ab 01.01.2026