In Deutschland ist die Heilpraktik die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde durch Personen, die keine ärztliche Approbation besitzen. Sie basiert auf dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und erfordert eine staatliche Erlaubnis.
Kernmerkmale des Berufs (Stand 2026)
- Ganzheitlicher Ansatz: Im Fokus steht oft nicht nur die Krankheit, sondern der gesamte Organismus. Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Prozesse im Körper positiv zu unterstützen.
- Methodenvielfalt: Heilpraktiker nutzen ein breites Spektrum an komplementärmedizinischen Verfahren, darunter:
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
- Homöopathie.
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Ayurveda.
- Manuelle Verfahren und energetische Methoden.
- Diagnostik: Heilpraktiker stellen eigenständig Diagnosen, wobei sie aufgrund begrenzter technischer Möglichkeiten (Gerätemedizin) verstärkt auf klinische Untersuchungsmethoden und Anamnese angewiesen sind.
Voraussetzungen und Qualifikation
Um als Heilpraktiker tätig zu sein, müssen Bewerber eine staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen.
- Mindestalter: 25 Jahre.
- Schulabschluss: Mindestens Hauptschulabschluss.
- Prüfungsinhalte: Nachgewiesen werden müssen medizinische Basiskenntnisse (Anatomie, Physiologie, Pathologie) sowie Wissen über Infektionskrankheiten und rechtliche Grenzen, um eine Gefährdung der Volksgesundheit auszuschließen.
Rechtliche Befugnisse und Grenzen
Heilpraktiker arbeiten weisungsfrei und eigenverantwortlich, unterliegen jedoch strengen Verboten:
- Behandlungsverbote: Keine Behandlung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (gemäß IfSG).
- Eingriffe: Keine Durchführung von Geburtshilfe, Blutspenden, Organentnahmen oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
- Sektoraler Heilpraktiker: Es gibt spezialisierte Erlaubnisse, die auf Gebiete wie Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkt sind.
Kosten
Die Vergütung erfolgt meist privat oder über Zusatzversicherungen. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder bei einer osteopathischen Behandlung mit gesetzlicher Versicherung über das Gebührenverzeichnis für Osteopahie (GVO).