Heilpraktik

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Heilpraktik allgemein

In Deutschland ist die Heilpraktik die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde durch Personen, die keine ärztliche Approbation besitzen. Sie basiert auf dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und erfordert eine staatliche Erlaubnis.

 

Kernmerkmale des Berufs (Stand 2026)

  • Ganzheitlicher Ansatz: Im Fokus steht oft nicht nur die Krankheit, sondern der gesamte Organismus. Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Prozesse im Körper positiv zu unterstützen.
  • Methodenvielfalt: Heilpraktiker nutzen ein breites Spektrum an komplementärmedizinischen Verfahren, darunter:
    • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
    • Homöopathie.
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Ayurveda.
    • Manuelle Verfahren und energetische Methoden.
  • Diagnostik: Heilpraktiker stellen eigenständig Diagnosen, wobei sie aufgrund begrenzter technischer Möglichkeiten (Gerätemedizin) verstärkt auf klinische Untersuchungsmethoden und Anamnese angewiesen sind.

 

Voraussetzungen und Qualifikation

Um als Heilpraktiker tätig zu sein, müssen Bewerber eine staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen.

  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Schulabschluss: Mindestens Hauptschulabschluss.
  • Prüfungsinhalte: Nachgewiesen werden müssen medizinische Basiskenntnisse (Anatomie, Physiologie, Pathologie) sowie Wissen über Infektionskrankheiten und rechtliche Grenzen, um eine Gefährdung der Volksgesundheit auszuschließen.

 

Rechtliche Befugnisse und Grenzen

Heilpraktiker arbeiten weisungsfrei und eigenverantwortlich, unterliegen jedoch strengen Verboten:

  • Behandlungsverbote: Keine Behandlung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (gemäß IfSG).
  • Eingriffe: Keine Durchführung von Geburtshilfe, Blutspenden, Organentnahmen oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
  • Sektoraler Heilpraktiker: Es gibt spezialisierte Erlaubnisse, die auf Gebiete wie Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkt sind.

 

Kosten

Die Vergütung erfolgt meist privat oder über Zusatzversicherungen. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder bei einer osteopathischen Behandlung mit gesetzlicher Versicherung über das Gebührenverzeichnis für Osteopahie (GVO).

Osteopathie

Die Osteopathie ist eine ganzheitliche und manuelle Therapie, die der Diagnose und der Behandlung von Funktionsstörungen dient. Eine der wesentlichen Grundlagen der Osteopathie ist die Erhaltung der Bewegung und der Beweglichkeit der Gewebe im gesamten Organismus.

 

Die Bedeutung der Osteopathie liegt hier im Auffinden und Behandeln der Ursache der Beschwerden. Mit seinen geschulten Händen ertastet der/die OsteopathIn Funktionsstörungen, löst diese und hilft somit dem Körper die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Osteopathen behandeln den ganzen Menschen, nicht einzelne Krankheiten oder Symptome. Jeder Mensch hat eine eigene Geschichte, auch was die Entstehung seiner Beschwerden betrifft. Osteopathen suchen, vom einzelnen Patienten ausgehend, nach den vielfältigen möglichen Ursachen und behandeln diese.

Osteopathen benutzen keine Gerätemedizin. Sollte der Behandelnde den Eindruck haben, dass er weitere diagnostische Mittel benötigt, wird er Sie gerne an einen Arzt weitervermitteln der dann eine weitere Diagnostik (z.B. Ultraschall) durchführen kann. Die Behandlung erfolgt mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken. Diesen Techniken finden ausschließlich mit den Händen statt.

 

Grenzen der Osteopathie – Akute Infektionen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in die Hand eines Schulmediziners, können aber durch eine osteopathische Therapie unterstützend begleitet werden. Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.

 

Eine Behandlung beinhaltet ein Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Untersuchung und Behandlung gehen dabei ständig fließend ineinander über. Ebenfalls zur Sitzung gehören die Dokumentation und Rechnungsstellung.

Osteopathie gehört zur Heilkunde und darf nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Dementsprechend erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei Privatversicherten und dem Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO) bei gesetzlich Versicherten. Der Endbetrag ergibt sich aus der jeweils erbrachten Leistung in der Behandlung und ist individuell verschieden. 

Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen häufig ganz oder zumindest teilweise Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Seit einigen Jahren werden osteopathische Behandlungen auch von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise erstattet. Für Informationen hinsichtlich Kostenerstattungen und Abrechnungsbedingungen fragen Sie bitte ihre Krankenkasse oder Versicherung VOR Behandlungsbeginn.

Folgende Fakten dienen der Orientierung:

Eine osteopathische Behandlung hat einen Zeitrahmen von ca. 35-55 Minuten und kostet zwischen 100,- € und 250,- €.

Eine osteopathische Kurz-/Akutbehandlung (10-25 Min.) bei z.B. akuten Schmerzzuständen kostet ca. 55,- €. bis 150,- €

 

Bei Fragen zur Preisgestaltung oder Abrechnung sprechen Sie uns bitte persönlich an. Alle Preise verstehen sich inkl. Vor – und Nachbereitungszeit.

Gültig ab 01.01.2026

Akupunktmassage (APM) n. Penzel

Die Akupunktmassage nach Penzel (APM) ist eine sanfte, ganzheitliche Meridiantherapie, die auf den Prinzipien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) basiert und „Akupunktur ohne Nadeln“ ermöglicht, indem sie mit einem Massagestäbchen entlang der Energieleitbahnen (Meridiane) streicht, um Energieblockaden zu lösen und das körpereigene Gleichgewicht (Selbstheilungskräfte) wiederherzustellen, was bei Schmerzen, Funktionsstörungen und Durchblutungsbeschwerden hilft.

 

Wichtige Merkmale
  • Methode:

    Stimuliert Meridiane und Akupunkturpunkte mit einem speziellen Massagestäbchen und sanftem Druck, nicht mit Nadeln. 

  • Grundprinzip:

    Jede Erkrankung wird als Störung des Energieflusses (Chi) betrachtet; Ziel ist die Harmonisierung dieses Flusses. 

  • Anwendungsbereiche:

    Bei akuten und chronischen Rücken- und Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen, Narbenproblemen und auch bei Kindern. 

  • Besonderheit:

    Ganzheitlich, da Symptome immer im Zusammenhang mit dem ganzen Körper gesehen werden. 

  • Entwickler:

    Willy Penzel (Deutschland) in den 1950er Jahren. 

Was passiert bei einer Behandlung?
  • Energetischer Befund: Der Therapeut prüft den Zustand der Meridiane. 
  • Meridianmassage: Mit dem Stäbchen werden die Meridiane in Flussrichtung sanft nachgestrichen, oft begleitet von leichten Rötungen als Zeichen der Stimulation. 
  • Punktuelle Stimulation: Auch Akupunkturpunkte werden gezielt gereizt. 
  • Ganzheitlicher Ansatz: Die Behandlung zielt auf eine Regulation des gesamten Systems, um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. 
Abgrenzung zu anderen Methoden
  • Ähnelt der Akupressur, ist aber umfassender und auf Meridianbahnen bezogen. 
  • Eng verwandt mit der Akupunkt-Meridian-Massage (AMM), die aber oft breiter gefasst ist und Techniken wie Schröpfen einbezieht. 
Wissenschaftliche Einordnung
  • Die APM ist eine Methode der Alternativmedizin, deren Wirksamkeit nicht durch kontrollierte klinische Studien belegt ist, basierend auf der TCM-Lehre. 

Behandlung des Kiefergelenkes

Die physiotherapeutische Behandlung des Kiefergelenks (häufig im Rahmen einer CMD-Therapie – Craniomandibuläre Dysfunktion) umfasst eine Kombination aus manuellen Techniken, aktiven Übungen und ergänzenden Maßnahmen, um Schmerzen zu lindern und die Funktion wiederherzustellen.

Kernbereiche der Behandlung (Stand 2026)

  • Manuelle Therapie: Spezialisierte Handgriffe und Mobilisationstechniken dienen dazu, Blockaden im Kiefergelenk zu lösen, die Beweglichkeit zu fördern und Schmerzen direkt am Gelenk sowie an den umliegenden Schädelknochen zu lindern.
  • Muskeltechniken & Massage: Durch gezielte Weichteilmassagen und Querfriktionen wird die oft stark verspannte Kaumuskulatur (z. B. M. masseter) gelockert, die Durchblutung gesteigert und Stoffwechselprozesse angeregt.
  • Traktionstechniken: Sanfte Zugbewegungen (z. B. mithilfe eines Spatels als Hebel zwischen den Zähnen) entlasten den Gelenkspalt und reduzieren den Druck auf die Knorpelscheibe (Diskus).
  • Aktive Übungen & Koordination:
    • Koordinationsübungen: Übungen vor einem Spiegel helfen dem Patienten, den Kiefer „in der Spur“ zu öffnen und Ausweichbewegungen zu korrigieren.
    • Dehnungen: Gezieltes Aufdehnen verkürzter Strukturen.
    • Kräftigung: Stabilisierung des Gelenks durch Kräftigung der unterstützenden Muskulatur.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Da Kieferprobleme oft mit dem Nacken und der Körperstatik zusammenhängen, werden meist auch die Halswirbelsäule und der Schulter-Nacken-Bereich mitbehandelt.

Ziele der Therapie

  • Schmerzlinderung bei Kauen, Sprechen oder Gähnen.
  • Reduktion von Begleitsymptomen wie Kopfschmerzen, Ohrenschmerzen oder Tinnitus.
  • Wiederherstellung der Mundöffnung ohne Knacken oder Blockieren.
  • Verhaltensänderung: Schulung des Patienten zum Abbau von Fehlgewohnheiten wie Zähnepressen oder Knirschen.

Voraussetzungen

Die Behandlung wird in der Regel von einem (Zahn-)Arzt diagnostiziert und als „Manuelle Therapie“ oder „Krankengymnastik“ auf Rezept verordnet. Ergänzend kommen oft physikalische Maßnahmen wie Wärme (Rotlicht) zur Muskelentspannung zum Einsatz.

Bei uns in der Praxis haben Sie ebenfalls die Möglichkeit OHNE Rezept einen Termin zu bekommen.

In diesem Fall werden sie von unseren Heilpraktiker/innen und sekt. Heilpraktiker/innen ausführlich diagnostiziert und behandelt (siehe Bereich Heilpraktik auf unserer Homepage).

Heilpraktik allgemein

In Deutschland ist die Heilpraktik die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde durch Personen, die keine ärztliche Approbation besitzen. Sie basiert auf dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und erfordert eine staatliche Erlaubnis.

 

Kernmerkmale des Berufs (Stand 2026)

  • Ganzheitlicher Ansatz: Im Fokus steht oft nicht nur die Krankheit, sondern der gesamte Organismus. Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Prozesse im Körper positiv zu unterstützen.
  • Methodenvielfalt: Heilpraktiker nutzen ein breites Spektrum an komplementärmedizinischen Verfahren, darunter:
    • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
    • Homöopathie.
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Ayurveda.
    • Manuelle Verfahren und energetische Methoden.
  • Diagnostik: Heilpraktiker stellen eigenständig Diagnosen, wobei sie aufgrund begrenzter technischer Möglichkeiten (Gerätemedizin) verstärkt auf klinische Untersuchungsmethoden und Anamnese angewiesen sind.

 

Voraussetzungen und Qualifikation

Um als Heilpraktiker tätig zu sein, müssen Bewerber eine staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen.

  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Schulabschluss: Mindestens Hauptschulabschluss.
  • Prüfungsinhalte: Nachgewiesen werden müssen medizinische Basiskenntnisse (Anatomie, Physiologie, Pathologie) sowie Wissen über Infektionskrankheiten und rechtliche Grenzen, um eine Gefährdung der Volksgesundheit auszuschließen.

 

Rechtliche Befugnisse und Grenzen

Heilpraktiker arbeiten weisungsfrei und eigenverantwortlich, unterliegen jedoch strengen Verboten:

  • Behandlungsverbote: Keine Behandlung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (gemäß IfSG).
  • Eingriffe: Keine Durchführung von Geburtshilfe, Blutspenden, Organentnahmen oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
  • Sektoraler Heilpraktiker: Es gibt spezialisierte Erlaubnisse, die auf Gebiete wie Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkt sind.

 

Kosten

Die Vergütung erfolgt meist privat oder über Zusatzversicherungen. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder bei einer osteopathischen Behandlung mit gesetzlicher Versicherung über das Gebührenverzeichnis für Osteopahie (GVO).

Manuelle Therapie

Die manuelle Therapie befasst sich mit der Diagnostik und Behandlung von Funktionsstörungen der Wirbelsäule, Kiefergelenke und der Extremitäten (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Finger-, Hüft-, Knie-, Sprung-, Fuß-, Zehengelenke), sowie den dazugehörigen Strukturen (Kapseln, Bänder, Sehnen, Muskeln und Nerven).

Durch gezielten, unterschiedlich starken (also auf die Situation der Gelenke und des Patienten abgestimmten) Zug (Traktion) und „Gegeneinanderbewegung“ der jeweiligen Gelenkflächen (translatorisches Gleiten) werden Bewegungseinschränkungen (Blockaden) der Gelenke gelöst und Schmerzlinderung erreicht.

Gleichzeitig wird der Patient in speziellen Gelenk- und Muskelübungen geschult. Die therapeutischen Techniken unterstützen die Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktion und sollten diese erhalten.